Ist Cannabis in kleinen Mengen nun legal oder nicht?

Drug Infopool Letztes Update:
05. November 2008
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Das sogenannte Cannabis Gesetz hat für einige Wirren gesorgt und wiegt Cannabis-Konsumenten und solche, die Drogen mit sich führen in falscher Sicherheit.

Der Besitz, Handel, Anbau… von Cannabis (siehe auch Rauschmittel: Cannabis) ist strafbar. Auch in kleinen Konsum Mengen. Du machst Dich also auch strafbar, wenn Du mit einem Viertel Gramm Hasch für den persönlichen Gebrauch durch die Straßen spazierst.

Wirst Du nun damit von der Polizei angehalten, musst Du unter Umständen auch mit dieser kleinen Menge mit aufs Revier und Deine Personalien erfassen lassen. Wenn Du Glück hast, Dein Besitz als gering eingestuft wird und Du noch keinerlei Vorstrafen hast, kann eine spätere Klage (Verstoß gegen das BtmG / siehe auch Betäubungsmittelgesetz) seitens der Staatsanwaltschaft entfallen, muss aber nicht.

Wenn ein öffentliches Interesse besteht, kann bei Dir (wenn Du über 14 Jahre alt bist) dann nicht von der Strafverfolgung abgesehen werden. Rauchst Du zum Beispiel während der Öffnunsgzeiten eines Jugenfreizeitheimes, Schulen, Schwimmbäder etc. einen Joint, kommt es zur Anzeige und ein Ermittlungsverfahren wird eingeleitet. Allein die Tatsache, dass es sich um eine Einrichtung handelt, die von anderen Kindern und Jugendlichen benutzt wird, schließt die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft aus.

Auch wenn Du in Deinem Freundeskreis einen Joint rauchst und damit prahlst, wie cool dies sei und sich in dieser Clique Jugendliche aufhalten, die noch keine Erfahrungen mit Haschisch gemacht haben, kommt es zur Anzeige. Allein die Gefahr, dass diese Jugendlichen durch Deinen Haschischkonsum dazu verleitet werden könnten, es Dir gleich zu tun, schließt die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft aus.