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30 Jahre nach der Novelle: Cannabis in Deutschland nun legal

Drug Infopool Letztes Update:
01. April 2024
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Was auf den ersten Blick wie ein Aprilscherz anmutet, ist nun Realität geworden. Nach jahrzehntelangem Abwägen wurde zum 1. April 2024 das neue Cannabis-Gesetz (CanG) verabschiedet und macht Besitz und Eigenanbau von Cannabis in allen Bundesländern Deutschlands straffrei.

Vorherige Strafen, die im Zusammenhang mit Cannabisbesitz und -anbau stehen, werden neu geprüft. Je nach Bundesland wird die Gesetzeslage und nachträgliche Amnestie vergangener Delikte allerdings unterschiedlich behandelt. Bayern kündigte bereits scharfe Kontrollen der Grenzwerte an.

Ab dem 1. April 2024 schafft das Cannabisgesetz nun Rechtssicherheit:

Personen, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt sowie an ihrem Wohnsitz oder an ihrem gewöhnlichen Aufenthalt der Besitz von Cannabis von bis zu 50 Gramm erlaubt. Beide Grenzwerte beziehen sich bei Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial der Cannabispflanze auf das Gewicht nach dem Trocknen.

Der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau zum Eigenkonsum in Anbauvereinigungen bzw. Genossenschaften für Erwachsene ist ebenso legalisiert.

Bei über 25 bis 30 Gramm bzw. über 50 bis 60 Gramm (Wohnsitz) Besitz von Cannabis greift die Bußgeldverordnung (§36 CanG) mit Bußgeldern bis zu 30.000 Euro; eine Strafverfolgung (§34 CanG) beginnt ab einem Besitz von Cannabis ab 30 resp. 60 Gramm bzw. dem Besitz von mehr als drei lebenden Cannabispflanzen.

Der Cannabiskonsum (Kiffen) ist in der Öffentlichkeit gestattet, allerdings mit Ausnahmen:
• nicht tagsüber in Fußgängerzonen
• nicht wenn Kinder und Jugendliche dabei sind
• nicht in Sichtweite von Spielplätzen, Kindergärten und Schulen (100 Metern Radius).

Da das Gesetz einige Unklarheiten und Lücken beinhaltet, sind zukünftige Anpassungen wahrscheinlich. Gerade in in Kombination mit den bestehenden Eigenbedarfsmengen der verabschiedeten Strafgesetzbuchs-Novelle von 1994 (Eigenbedarfsmengen bei unterschiedlichen Rauschmittelarten im persönlichen Besitz) oder im Zusammenhang der Nachweise bei Kraftfahrzeugführenden und der generelle Konsum bei Teilnahme am Straßenverkehr. Aktuelle Regelungen auf Bundesebene und Infos sind hier zu finden:

Interne Links:

Cannabis-Gesetz 2024 (vormals Cannabis-Gesetz-Novelle 1994)
Update: Einstellung des Verfahrens wegen geringer Menge Eigenbedarfsgrenzen der einzelnen Bundesländer
Cannabis / THC
• Ist Cannabis nun wirklich legal oder nicht? (Update)

Externe Links:

Cannabis-Gesetz Bundesministerium für Gesundheit (BmfG)
Bundesgesetzblatt
Berlin setzt bereits Amnestieregelung um > Tagesschau
Cannabis-Gesetz Fragen & Antworten BmfG

Foto: Pixabay | Pfüderi