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Gesetzentwurf zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes geplant

Drug Infopool Letztes Update: 05. Mai 2024
Foto: Pixabay | TechPhotoGal
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SPD, Bündnis 90/Die Grüne und FDP präsentieren am 16. Mai den Gesetzentwurf „zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes“, dass in erster Lesung beraten werden soll und nach halbstündiger Debatte an den verantwortlichen Gesundheitsausschuss überwiesen wird.

Hier soll die im Konsumcannabisgesetz vorgesehene sach- und fachgerechte Untersuchung und Bewertung erweitert und der Kontrolle sowie dem Umgang von Anbauvereinigungen und Großanbauflächen durch die einzelnen Bundesländer mehr Handlungsspielraum geboten werden. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung soll zudem mit einem Weiterbildungsangebot für Suchtpräventionsfachkräfte der Länder und Kommunen beauftragt werden.

Ebenfalls zur Beratung steht der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen „zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“, mit dem ein THC-Grenzwert im Straßenverkehr festgeschrieben sowie ein Alkoholverbot für Cannabiskonsumenen eingeführt werden soll (Verkehrsausschuss).

Als Grenzwert deklariert der Entwurf der Gesetzesänderung von 3,5 Nanogramm pro Milliliter. Bei erstmaliger Überschreitung droht eine Strafzahlung von 500 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot.

Weiterführende Links
  1. Koalition will Konsumcannabisgesetz nachjustieren | Bundestag
  2. Cannabis-Legalisierung – Welche Regeln gelten? | NDR
  3. Bundestag setzt Grenzwert am Steuer | Heise Medien