Cannabis-Gesetz 2024 (vormals Cannabis-Gesetz-Novelle 1994)
Cannabis-Gesetz (CanG) ab 1. April 2024
Der Besitz von Cannabis ist seit 1. April 2024 nicht mehr strafbar und vergangene Strafen in dem Zusammenhang werden neu geprüft. Je nach Bundesland wird die Gesetzeslage und nachträgliche Amnestie vergangener Delikte unterschiedlich behandelt.
Ab dem 1. April 2024 gilt somit:
Personen, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt sowie an ihrem Wohnsitz oder an ihrem gewöhnlichen Aufenthalt der Besitz von Cannabis von bis zu 50 Gramm erlaubt. Beide Grenzwerte beziehen sich bei Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial der Cannabispflanze auf das Gewicht nach dem Trocknen.
Der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau zum Eigenkonsum in Anbauvereinigungen bzw. Genossenschaften für Erwachsene ist ebenso legalisiert.
Bei über 25 bis 30 Gramm bzw. über 50 bis 60 Gramm (Wohnsitz) Besitz von Cannabis greift die Bußgeldverordnung (§36 CanG) mit Bußgeldern bis zu 30.000 Euro; eine Strafverfolgung (§34 CanG) beginnt ab einem Besitz von Cannabis ab 30 resp. 60 Gramm bzw. dem Besitz von mehr als drei lebenden Cannabispflanzen.
Der Cannabiskonsum (Kiffen) ist in der Öffentlichkeit gestattet, allerdings mit Ausnahmen:
• nicht tagsüber in Fußgängerzonen
• nicht wenn Kinder und Jugendliche dabei sind
• nicht in Sichtweite von Spielplätzen, Kindergärten und Schulen (100 Metern Radius).
Da das Gesetz einige Lücken beinhaltet, sind zukünftige Anpassungen wahrscheinlich. Beispielsweise ist noch unklar, ob und wieviel Cannabiskonsum im Straßenverkehr zulässig ist und wie mit den langfristigen Nachweismöglichkeiten umgegangen wird. Aktuelle Regelungen auf Bundesebene und Infos sind hier zu finden:
• Cannabis-Gesetz Bundesministerium für Gesundheit (BmfG)
• Bundesgesetzblatt
• Cannabis-Gesetz Fragen & Antworten BmfG