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Betäubungsmittelgesetz

Drug Infopool Letztes Update: 10. November 2017
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Die ersten gesetzlichen Regelungen im Betäubungsmittelgesetz bezogen sich auf den Umgang und Handel mit Morphin und Opium; daher der Name Betäubungsmittelgesetz. Durch vielfache Ergänzungen wird versucht, auf Entwicklungen auf dem Drogenmarkt zu reagieren. Der Ecstasy-Wirkstoff MDMA wurde beispielsweise 1986 dem BtMG unterstellt.

Das BtmG klassifiziert Drogen in drei Bereiche:

Nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel
Dazu zählen illegale Betäubungsmittel ohne aktuell bekannten medizinischen Nutzen wie zum Beispiel Ecstasy, Heroin, LSD usw

Verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel
Hierzu zählen Betäubungsmittel, die gewerbesmäßig für die Herstellung anderer Produkte (z.B. Arzneimittel) genutzt werden. Dazu gehört beispielsweise Dexamphetamin oder auch THC.

Verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel
In diese Kategorie fallen Betäubungsmittel, die von Ärzten als Arzneimittel verschrieben werden können.. Dazu gehören beispielsweise der Heroin-Ersatz Methadon, Schmerzmittel wie Morphium aber auch Opium.