Ein aktueller Entwurf des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG) sieht vor, dass die Kräutermischung Spice (siehe auch: Rauschmittel Spice) endgültig als Betäubungsmittel eingestuft werden soll. Bereits im Januar wurde – befristet auf ein Jahr – vom Bundesgesundheitsministerium per Eilbeschluss Herstellung, Handel und Besitz unter Strafe gestellt.
Die synthetischen Zusätze der Mischung sollen nun dauerhaft der Anlage II des BtMG – verkehrsfähige, aber nicht verordnungsfähige Substanzen – unterstellt werden. Auch zukünftig in neuen Kräutermischungen enthaltene synthetische Cannabinoide sollen in die Anlage II des BtMG aufgenommen werden.
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