Nordrhein-Westfalen erhöht Eigenbedarfsgrenze
Zum Juni 2011 wurden vom Justizministerium Nordhein-Westfalen neue Eigenbedarfsgrenzen festgelegt. Der Besitz von Marihuana ist jetzt bis maximal 10 Gramm (vorher 6 Gramm) straffrei. Die vorher gestrichene Eigenbedarfsgrenze für alle anderen Drogen wurde wieder eingeführt. Hier sind 0,5 Gramm bei Heron, Kokain oder Amphetaminen straffrei. Bei anderen unerlaubten Betäubungsmitteln liegt die Eigenbedarfsgrenze bei 3 Konsumeinheiten.
Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche und ihnen gleichgestellte Heranwachsende können zwar eingestellt werden, jedoch geschieht dies nur unter Einhaltung richterlicher Auflagen wie beispielsweise regelmäßige Drogenscreenings, Teilnahme an Drogenberatungsseminaren, Therapien oder Sozialstunden.
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