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Updates der Regelungen zum Eigenbedarf von Drogen

Drug Infopool Letztes Update: 13. August 2009
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Wer öfter auf Drug-Infopool schaut, wird mitbekommen haben, dass wir seit Donnerstag der vergangenen Woche damit begonnen haben, die in der Rubrik «Gesetz» enthaltenen Regelungen zum Eigenbedarf von Drogen nach § 31a des BtMG (Absehen von Strafverfolgung bei geringer Menge) für die jeweiligen einzelnen Bundesländer Deutschlands zu aktualisieren.

Soweit keine Regelungen über die Internetportale der jeweilig zuständigen Justizministerien einzusehen waren (Landesrecht – öffentliches Interesse), wurde eine Anfrage an die betreffende Presseabteilung gestellt. Etwas weniger als die Hälfte hat sich bereits zurückgemeldet. Spitzenreiter sind Berlin (siehe auch: geringe Menge Berlin) mit sagenhaften 15 und Sachsen-Anhalt (siehe auch: geringe Menge Sachsen-Anhalt) mit 130 Minuten Rückmeldezeit.

>>> Hier gibt es alle Infos zu der Cannabis-Gesetz-Verordnung (Absehen von Strafverfolgung bei geringer Menge)
>>> Hier eine Auflistung aller Bundesländer