Bremen
8452
Verordnungen der einzelnen Bundesländer zur Mitführung geringer Mengen Drogen bzw. dem Eigenbedarf von Drogen in Bremen
Als gering wird eine Menge von sechs bis acht Gramm, im Einzelfall bis zu 10 Gramm Cannabis angesehen (Kokain bis zwei Gramm, Heroin bis ein Gramm). Die Einstellung des Verfahrens im Wiederholungsfall ist „nicht ausgeschlossen“.
Quelle: Polizei-Präsidium Bremen (Stand Januar 2004)