Sachsen

Drug Infopool Letztes Update:
27. November 2008
13006

Verordnungen der einzelnen Bundesländer zur Mitführung geringer Mengen Drogen bzw. dem Eigenbedarf von Drogen in Sachsen

Auf den Erlass von Richtlinien wurde verzichtet und keine «Grenzmenge» veröffentlicht. Es sind jeweils Einzelfallentscheidungen zu treffen, wobei eine geringe Menge bei zwei, höchstens drei Konsumeinheiten Haschisch bzw. Marihuana angenommen werden kann. Es ist davon auszugehen, dass die Strafverfolgung von Staatsanwalt zu Staatsanwalt unterschiedlich ist.

Hintergrund dürften generalpräventive und rechtspolitische Erwägungen sein. So kann sich niemand sicher sein, dass er damit eine Einstellung bekommt. Zum andern bietet das den Behörden und Gerichten die Möglichkeit, auch Kleinstmengen strafrechtlich zu verfolgen, wenn andere Taten nicht nachweisbar sind, aber aufgrund von Indizien vermutet werden.

Im Wiederholungsfall kommt ein Absehen von Strafverfolgung nur in Betracht, wenn die Konsumenten nicht innerhalb einer Jahresfrist auffällig geworden sind. Ein öffentliches Interesse ist auf jeden Fall bei Fremdgefährdung gegeben.