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Rheinland-Pfalz

Drug Infopool Letztes Update:
19. August 2009
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Verordnungen der einzelnen Bundesländer zur Mitführung geringer Mengen Drogen bzw. dem Eigenbedarf von Drogen in Rheinland-Pfalz

Eine geringe Menge wird angenommen, wenn sich die Tat auf nicht mehr als 6 Gramm Haschisch oder Marihuana bezieht. Die Staatsanwaltschaft kann auch bei wiederholter Tatbegehung von der Verfolgung absehen, sofern es sich um gelegentlichen Eigenverbrauch handelt und eine Fremdgefährdung ausgeschlossen ist. Auch sind Durchsuchungen, kriminaltechnische Untersuchungen oder Zeugenvernehmungen in der Regel nicht notwendig.

Die vor einigen Jahren stattfindende Bundesratsinitiative mit dem Ziel, dass Erwerb und Besitz von bis zu 20 Gramm Cannabis nicht mehr als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden soll, ist für erledigt erklärt worden.

Quelle: Ministerium der Justiz Mainz (Stand August 2009)